für die Vermietung und für Dienstleistungen der
Westhafen Pier 1 GmbH
Rotfeder-Ring 1, 60327 Frankfurt am Main
Stand: Juli 2025
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die die Gebrauchsüberlassung von Veranstaltungsräumen und Veranstaltungsequipment durch die Westhafen Pier 1 GmbH (im Folgenden: „Vermieter“) sowie die Erbringung von Cateringleistungen (Herstellung und Lieferung von Speisen und Getränken, Bereitstellung von Personal) zum Gegenstand haben.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Mieters erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Mieters den Vertrag vorbehaltlos ausführen.
Veranstalter gelten als Mieter.
§ 1 Vertragsgegenstand
Vertrags- und Leistungsgegenstand ist die Überlassung der in der Terminbestätigung genannten Mieträume zu dem dort genannten Zeitraum sowie zu den dort festgelegten Bedingungen und sonstigen Zusatzleistungen.
§ 2 Zustandekommen des Mietvertrages
1. Ein verbindlicher Vertrag über die Vermietung von Räumen und Einrichtungen sowie die Erbringung von Dienstleistungen kommt nicht mit der Unterzeichnung der Kostenkalkulation durch den Mieter zustande, sondern erst durch die schriftliche Terminbestätigung des Vermieters.
Die Unterzeichnung der Kostenkalkulation stellt das Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar, das der schriftlichen Annahme des Vermieters bedarf.
2. Alle vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Mieter und dem Vermieter haben schriftlich zu erfolgen. Nachvertragliche Vereinbarungen können nicht mündlich erfolgen.
3. Mit Vertragsschluss bestätigen die Parteien, dass keine mündlichen Nebenabreden getroffen worden sind.
4. Optionsbedingungen
Aufgrund der hohen Nachfrage ist es nicht möglich, bereits in der Planungsphase verbindliche Reservierungen zu vergeben. Es werden daher Optionsbestätigungen versandt.
Diese stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern dienen lediglich zur Klärung der Rangfolge. Die Option ist zwei Wochen gültig und erlischt automatisch. Eine individuelle Verlängerung ist nach Absprache möglich.
Wird während der Optionsphase eine Vermietung an einen anderen Mietinteressenten möglich, ist der Vermieter berechtigt, die Option aufzuheben, ohne dass hieraus Ansprüche entstehen.
§ 3 Gegenstand, Inhalt und Zweck des Mietvertrages
1. Der Mietvertrag gilt ausschließlich für die Bereitstellung der Räumlichkeiten. Zusätzliche Einrichtungen (z. B. Licht- und Tontechnik) sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
2. Eine Überlassung an Dritte oder Untervermietung ist ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht gestattet.
3. Der Vermieter übt durch Mitarbeiter oder Beauftragte das Hausrecht aus.
4. Der Mieter benennt spätestens zu Beginn der Mietzeit einen verantwortlichen Ansprechpartner. Programm- und Ablaufpläne sind spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen.
Bei erheblichen Abweichungen von der vereinbarten Nutzung steht dem Vermieter ein fristloses Kündigungsrecht zu.
5. Die Nutzung der Mieträume erfolgt gemäß genehmigter Bestuhlungs- und Rettungswegpläne. Abweichungen bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Die festgelegten Personenkapazitäten dürfen nicht überschritten werden.
6. Bei nachträglich erkennbarer mangelnder Leistungsfähigkeit des Mieters kann der Vermieter die Übergabe verweigern, sofern keine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung erfolgt.
§ 4 Mietzeit
1. Die Überlassung erfolgt für den in der Terminbestätigung genannten Zeitraum.
Bei Überschreitung wird ein anteiliger Mietzins pro Stunde berechnet.
2. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe gerät der Mieter in Verzug. Räumungs- und Einlagerungskosten gehen zu seinen Lasten.
3. Mietausfallschäden und weitere Kosten sind vom Mieter zu erstatten.
§ 5 Miete, Zahlungsbedingungen, Preise
1. Preise ergeben sich aus der Terminbestätigung zzgl. gesetzlicher MwSt.
2- Preisanpassungen bei Kostensteigerungen sind zulässig.
3. Abschlagszahlungen:
– Firmenveranstaltungen: 70 % zzgl. MwSt.
– Privatveranstaltungen: 50 % zzgl. MwSt.
4. Auslandskunden: 100 % zzgl. MwSt. + Kreditkartensicherheit
5. Nachberechnungen bei Mehrleistungen
6. Fälligkeit gemäß Terminbestätigung
7. Verzugszinsen und Mahnkosten
8. Aufrechnung nur mit unbestrittenen Forderungen
9. Veranstaltungspersonal ausschließlich über den Vermieter
10. Nebenkosten pauschal
11. Reinigung & Müllentsorgung
§ 6 Exklusive Partnerschaften
- Catering: FPS Catering GmbH & Co. KG
- Technik: 8days a week GmbH
- Mobiliar: Vogel Event Partner
Zulassung von Fremdanbietern nur nach individueller Vereinbarung.
§ 7 Werbung
Werbemittel dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung angebracht werden und sind fristgerecht zu entfernen.
§ 8 Gewerbeausübung
Gewerbliche Foto- oder sonstige Tätigkeiten nur mit Genehmigung des Vermieters.
§ 9 Rundfunk-, Fernseh-, Video- und Filmaufnahmen
Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung und gesonderter Vereinbarung.
§ 10 Versicherung
Der Mieter schließt eine Haftpflicht- und Sachversicherung ab und stellt den Vermieter frei.
Mindestdeckungssummen:
– Personen: 5.000.000 €
– Sachschäden: 2.000.000 €
§ 11 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Der Mieter ist Veranstalter und verantwortlich für Genehmigungen, Sicherheitsdienste, GEMA/GVL, Jugendschutz und Rettungswege.
§ 12 Haftung
Haftung des Mieters für alle Schäden; Haftung des Vermieters nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgenommen Körper- und Gesundheitsschäden.
§ 13 Hausordnung
Schonende Nutzung, Brandschutz, Fluchtwege, Dekorationen, Technik, Zutrittsrechte des Personals.
§ 14 Kündigung
Außerordentliches Kündigungsrecht des Vermieters bei Zahlungsverzug, Gesetzesverstößen, Sicherheitsrisiken oder höherer Gewalt.
§ 15 Kündigungsfolgen seitens des Mieters
Stornopauschalen gemäß Fristenmodell (50 % / 80 % / 100 %).
§ 16 Höhere Gewalt
Jede Partei trägt ihre bis dahin entstandenen Kosten. Schadensersatz ausgeschlossen.
§ 17 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand und Erfüllungsort: Frankfurt am Main.
§ 18 Schlussbestimmungen
Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
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